Blogbeitrag

Rechtssicherer Umgang mit neuen Medien in der Kita

Der rechtssichere Umgang mit neuen Medien, d.h. vor allem digitalen Medien, in der Kita ist ein sehr neues Gebiet. Nicht nur das Recht muss mit der Entwicklung der digitalen Medien Schritt halten und sich anpassen, auch du und deine Arbeit in der Kita. Zu den zentralen Rechtsgebieten in der digitalen Welt zählen das Persönlichkeits-, Datenschutz- und Urheberrecht. Es gibt extrem viele Fragen zu dem Thema. Wir haben die 5 häufigsten Punkte bzw. Fragen herausgegriffen. 


1. Das Recht am eigenen Bild – auch Kinder haben Rechte!

Es gehört auch zur digitalen Medienbildung mit den Kindern über ihre Rechte zu sprechen und diese im Alltag auch zu achten. Denn Kinder haben von Geburt an auch Rechte, wie das Recht am eigenen Bild. Um dieses Recht mit den Kindern aktiv zu leben und so die Medienbildung der Kinder im Alltag zu stärken, solltet ihr folgende Foto-Regeln in der Kita einhalten.

1. Kein Foto oder Film wird ohne Einwilligung gemacht:

Bevor jemand ein Foto oder einen Videofilm macht, müssen alle erkennbaren Personen gefragt werden, ob sie abgelichtet werden wollen. Das gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder. Jede Person entscheidet selbst, ob und wann sie fotografiert werden will.

2. Fotos und Filme werden nur in angenehmen Situationen gemacht:

Es wird kein Kind fotografiert, das auf der Toilette oder dem Töpfchen sitzt, gewickelt wird, schläft, traurig oder wütend ist. Auch andere Situationen, die mit unangenehmen Emotionen verbunden sind, werden nicht fotografiert oder gefilmt.

3. Jede abgebildete Person entscheidet über die Speicherung:

Jede Person inklusive der Kinder entscheidet selbst, ob das Foto oder der Videofilm behalten, gespeichert, präsentiert oder gelöscht werden soll. Das gilt auch für Fotos, die ein Kind schon im Portfolio-Ordner integriert hat.

 

Ausgangspunkt für diese Regelungen sind der Schutz der Persönlichkeitsrechte und der personenbezogenen Daten. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das jeder natürlichen Person und damit auch Kindern zusteht. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Recht aus den Grundrechten auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf Schutz der Menschenwürde (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) abgeleitet. Danach darf jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden. Das bedeutet auch die Kinder!

WICHTIG


Das Bild weist in der Regel Personenbezug im Sinne des. Art 4 Nr. 1 DSGVO auf, sofern das Kind identifizierbar ist. Das ist nicht nur zwingend beim Zeigen des Gesichtes der Fall. Bei Gesichtsbildern handelt es sich sogar um biometrische Daten im Sinne des Art 4 Nr. 14 DSGVO, die erhoben und gespeichert werden.

 

2. Vorsicht bei sozialen Medien wie WhatsApp, Facebook und Instagram

Manche Kitas greifen für die Kommunikation im Team und mit den Eltern auf soziale Medien, wie beispielsweise Messengerdienste wie WhatsApp zurück. Diese solltet ihr keinesfalls nutzen. Denn eine DSGVO-konforme Nutzung der meisten Anbieter ist im Kita-Umfeld nicht möglich. Kita-Apps sind hier die bessere und rechtlich sichere Alternative.

Auch vor der Nutzung von Facebook und Instagram, um Fotos und Videos von Kindern zu veröffentlichen, bedarf es der schriftlichen Einwilligung der Eltern.  

Bei der Veröffentlichung von Kinderfotos durch Dritte ist ebenfalls die Einwilligung des Kindes als Träger des Rechts am eigenen Bild erforderlich. Sofern die Kinder jedoch mangels Einsichtsfähigkeit nicht einwilligen können, müssen die Eltern in die Veröffentlichung einwilligen. Das solltet ihr bereits im Betreuungsvertrag regeln und euch unterschreiben lassen.


3. Dürfen Eltern mit ihren privaten Geräten Fotos/Videos in der Kita machen?

Die Kita kann kraft ihres Hausrechts Foto-, Ton- und Filmaufnahmen in der Kita und auf dem Kita-Gelände untersagen:

  • Im regulären Kita-Alltag sollte das auch durchgesetzt werden, um die Persönlichkeitsrechte der Kinder und MitarbeiterInnen zu schützen und zu wahren. Das gilt auch für Aufnahmen während der Eingewöhnungszeit oder den Trend, dass Eltern per Webcam einen Blick in den Gruppenraum werfen können.
  • Bei Kita-Veranstaltungen (z.B. Feste, Aufführungen) hingegen ist ein Foto- und Filmverbot wenig erwünscht. Hier ist eine Sensibilisierung der Eltern für das Thema Persönlichkeitsrechte und Datenschutz durch klare Hinweise der beste Weg, z.B indem ihr mit der Einladung, über gut sichtbare Aushänge oder bei der Begrüßung darauf hinweist, dass Foto- und Filmaufnahmen ausschließlich für eine Verwendung zu privaten Zwecken zugelassen sind. Hierbei ist das Recht am eigenen Bild aller Anwesenden von allen zu wahren. Die Weitergabe der Aufnahmen an Dritte und ihre Veröffentlichung im Internet (z.B. soziale Medien) ist nur mit Einwilligung der betroffenen Personen zulässig.

Damit ihr diesen Punkt nicht bei jeder Veranstaltung erneut klären müsst, solltet ihr eine entsprechende Vereinbarung bereits in den Betreuungsvertrag aufnehmen. Wichtig ist auch noch: Die Kita trägt für die Einhaltung des Datenschutzes durch die Eltern keine Verantwortung.

Quelle: KitaServer Rheinland-Pfalz, Hartmut Gerstein

 

4. Dürfen mit internetfähigen Endgeräten (Smartphone, Tablet) Aufnahmen von Kindern in der Kita gemacht werden?

Dienstliche Endgeräte dürfen internetfähig sein und damit dürfen auch Aufnahmen von Kindern gemacht werden. Wichtig ist allerdings, dass die angefertigten Aufnahmen nicht (automatisch) über das Internet, d.h. in einen Cloud-Speicher geladen werden, z.B. iCloud, Google Drive, Dropbox. Denn die meisten Cloud-Anbieter entsprechen nicht den DSGVO-Vorgaben.

Achte daher unbedingt darauf, dass die Einstellungen der Geräte keinen automatischen Upload von Daten zulassen. Das solltest du unbedingt in den Einstellungen deaktivieren oder das Endgerät kontinuierlich im Flugmodus und ohne WLAN nutzen.

 

5. Dürfen ich oder meine KollegInnen mit unseren privaten Smartphones oder Tablets Fotos oder Videos in der Kita machen?

Ein klares Nein! Das Fotografieren und Filmen von Kindern mit privaten Endgeräten wie einem Smartphone oder Tablet ist für euch als MitarbeiterInnen verboten. Der für den Datenschutz verantwortliche Träger kann eine sichere Datenverarbeitung auf privaten Geräten nicht gewährleisten. Er hat keine Kontrolle über Voreinstellungen der Endgeräte, z.B. den automatischen Dateien-Upload in einen Cloud-Speicher (siehe 4. Frage) und die Verwendung der Aufnahmen.

Zudem nehmen viele Fachkräfte ihre Geräte nach der Arbeitszeit mit nach Hause und die Daten verlassen die Einrichtung.

Dieser Blogbeitrag ersetzt keine anwaltliche Rechtsberatung und sicherlich gibt es noch viel mehr Fragen rund um das Thema rechtssicherer Umgang und Datenschutz in Bezug auf neue Medien in der Kita. 

Deine weiteren Fragen beantwortet dir in unserem Live-Webinar „Rechtssicherer Umgang mit neuen Medien“ am Dienstag, den 09. Mai von 18:00 – 20:30 UhrAnwältin Carmen Stocker-Preisenberger. Zudem erhältst du rechtssichere Auskünfte darüber, worauf du in Bezug auf den Datenschutz bei neuen Medien achten musst, d.h. was erlaubt und was verboten ist. Melde dich jetzt an und stelle deine Fragen vorab, damit sie im Webinar auch behandelt werden können.

Anmeldung unter diesem Link


Live-Webinar: "Rechtssicherer Umgang mit neuen Medien"


Mit zunehmender Digitalisierung und Verwendung digitaler Medien steigen die Anforderungen an Persönlichkeits-, Datenschutz- und Urheberrecht – auch in der Kita. In diesem LIVE Webinar stellt Rechtsanwältin Carmen Stocker-Preisenberger die wichtigsten Grundlagen dieser Rechtsgebiete dar und beantwortet dir Fragen zu deren Anwendung im Kita-Alltag.

Termin:  Dienstag, den 9. Mai 2023 von 18:00 – 20:30 Uhr

Du steigst später ein?

Keine Sorge: Du kannst auf die Aufzeichnung des Webinars mindestens ein Jahr lang zugreifen.

Das lernst DU:

  • Überblick über die wichtigsten Grundlagen des Persönlichkeits-, Datenschutz- und Urheberrechts und deren Ziele
  • WhatsApp, Instagram, Facebook & Co.: Welche aktuell gängigen Kommunikationskanäle du zur Kommunikation verwendet darfst und welche nicht
  • Wann du eine Einwilligungserklärung von Erziehungsberechtigten notwendig ist
  • Recht am eigenen Bild: Was du bei Fotografieren und Aufnahmen von Kindern in der Kita im Zusammenhang mit dem Datenschutz und Urheberrecht wissen musst
  • Wie du mit der Speicherung sensibler Daten vorgehen musst
  • Leitfaden für die Erstellung, Verwendung und Weiterleitung von Aufnahmen und Fotografien
  • Handout der Präsentation zu den behandelten Themen
Als Rechtsanwältin beschäftigt sich Frau Stocker-Preisenberger bundesweit mit Rechtsfragen aus dem Bereich der Kindertagespflege und Kita. Zusätzlich zu ihrer anwaltlichen Tätigkeit bearbeitet sie seit mehreren Jahren damit verbundene Themenfelder und Fragestellungen im Rahmen von Vorträgen und Referaten bei verschiedenen Trägern. 


Mehr Informationen und Anmeldung zum Webinar unter: 

TEAMZUGRIFF & ZAHLUNGSOPTIONEN


Du kannst dir den Platz im Webinar direkt über die Anmeldeseite sichern.

Falls du eine klassische Rechnung oder Teamzugriff brauchst, dann schreibe uns gerne eine E-Mail an info@praxis-kita.de.



Schlagworte

Kita, neue Medien, Rechtssicherer Umgang


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