Wie viele Wege benötigt man, um Eltern in Kindertageseinrichtungen zu informieren?
Viele Träger und Leitungen von Kindertageseinrichtungen fragen sich, ob eine datensichere Elternkommunikation 2.0 überhaupt notwendig ist.
Dabei ist eine digitale Kommunikation durchaus vorteilhaft: Die Eltern oder Erziehungsberechtigten sind kurzfristig auch dann erreichbar, wenn sich das Kind gerade nicht in der Einrichtung befindet. Wird die Kommunikation in der Einrichtung auf Elternkommunikation 2.0 umgestellt ist, lässt sich Zeit, Geld und Papier sparen. Viele Kindertageseinrichtungen nutzen oft unterschiedliche Informationswege:
- Neben Aushängen werden Elternbriefe verteilt,
- E-Mails verschickt und
- die Homepage der Einrichtung betreut.
Oft müssen die Mitarbeiter die verschiedenen Kanäle gleichzeitig pflegen und die Eltern diese einzeln abfragen, um umfassend informiert zu sein. Werden Listen für Feste oder den Essensplan geführt, können diese auch von dafür nicht berechtigten Personen eingesehen werden. Bekommen die Eltern Telefonlisten oder Elternbriefe, obliegt es ihnen, diese so aufzubewahren, dass Dritte sie nicht lesen können.
Ein erster Schritt zur Elternkommunikation 2.0
Ein erster Schritt zur Elternkommunikation 2.0 ist der E-Mail-Verteiler einer Einrichtung. Bereits für diesen ist Datenschutz Pflicht: Der Verteiler muss als „BCC“, „Blind carbon copy“, geschlossen sein. Falls nicht, können sich Eltern beim Träger darüber beschweren. Im schlimmsten Fall kann die zuständige Aufsichtsbehörde sogar ein Bußgeld verhängen. Das liegt daran, dass die Eltern der jeweiligen Einrichtung die E-Mail-Adresse angeben, welche für die direkte 1:1 Kommunikation genutzt werden sollte. Taucht diese dann für alle lesbar in einem E-Mail-Verteiler auf, ist das datenschutzrechtlich nicht gestattet. Möchte ein Elternteil der Einrichtung seine E-Mail-Adresse nicht mitteilen, darf ihm kein Nachteil entstehen: Er müsste dann anderweitig informiert werden.
Empfehlung: Falls Eltern auch untereinander mittels E-Mail kommunizieren wollen, sollte das vom Elternbeirat bzw. Elternvorstand initiiert werden. Dann ist alles datenschutzrechtlich konform.
Autorin: Sabine Hagen