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Was hat das Kinderschutzgesetz mit dem Probieren in der Kita zu tun?

Was hat das Kinderschutzgesetz mit dem Probieren in der Kita zu tun? 

Sicherlich sollen die Kinder bei dir in der Kita ausreichend essen und auch neue Speisen kennen lernen. Beides sind bedeutende Bildungsziele im Sinne der Gesundheitsförderung. Problematisch wird es allerdings, wenn Kinder Essen probieren müssen. Denn dieses stellt eine Grenzüberschreitung entsprechend des Kinderschutzgesetzes dar. Erfahre in diesem Blogartikel, was dahinter steckt und wie du in deiner Kita dieses Spannungsfeld lösen kannst.

1. Kennst du die Regel: „Es muss probiert werden“?

Die Regeln, „es muss probiert werden“, oder „es wird gegessen was auf den Tisch kommt“ waren vor einiger Zeit noch üblich. Selbst heute noch gibt es in einigen Kitas, den kleinen „Probierhappen“, um Kinder mit unbekannten Nahrungsmitteln vertraut zu machen. Durch das Kinderschutzgesetz ist der Zwang zum Probieren – auch als subtile Form – kritisch zu betrachten.

Grenzüberschreitendes Handeln


Folgende Handlungsweisen solltest du nach dem Kinderschutzgesetz als grenzüberschreitend betrachten: 

  • Ein Kind muss beim Essen probieren – egal wie groß die Menge ist. 
  • Das Kind solange sitzen lassen, bis es aufgegessen hat.
  • Die Regel, dass der Teller leergegessen wird. 
  • Kinder zum Essen zwingen z. B. Essen gegen den Willen des Kindes in den Mund schieben. Das kann sogar strafrechtliche Konsequenzen haben oder zur fristlosen Kündigung führen!

2. Probieren „müssen“ ist eine Form der unbeabsichtigten Grenzverletzung

Solche Grenzverletzungen sind meistens von den Fachkräften unbeabsichtigt. Zum einem dadurch, dass diese Regeln bis vor ein paar Jahren als noch angemessen gegolten haben. Sie entsprachen der allgemeinen Vorstellung davon, wie Kinder essen lernen und sind erprobte Erziehungskonzepte, die von Generation zu Generation weitergegeben wurden. Allerdings hat sich unser Bildungs- und Erziehungsverständnis und auch unser frühpädagogisches Wissen mittlerweile weiterentwickelt. Heute wissen wir, dass solche Formen der Ess-erZIEHUNG keine angemessene Form der ErnährungsBILDUNG ist. Daher hat „das probieren Müssen“ in der Kita nichts mehr zu suchen. 

Zum anderen hat jede Fachkraft in ihrer Kindheit unterschiedliche Erfahrungen zum Thema „Essen und Probieren“ gemacht. Diese Erfahrungen werden häufig unreflektiert weitergegeben. Denn sie waren auf dem ersten Blick erfolgreich. Die Kinder waren satt und haben unbekannte Speisen gegessen. Heute wissen wir allerdings, dass der „Zwang“ zum Probieren einen umgekehrten Effekt haben und nicht der Partizipation entsprechen. Den Kindern wird durch den Zwang die Speise häufig verleidet. 

3. Nimm dir eine Minute Zeit und blicke einmal zurück.

An dieser Stelle möchte ich dich fragen, welche Speisen rührst du heute nicht mehr an, weil du diese als Kind probieren musstest? Bei mir ist es Rosenkohl, den es sonntags immer gab. 3 Stück für mich – ich erinnere mich heute noch sehr gut an diese Tortour, an mein Ekelgefühl und den Druck. Gegessen habe ich Rosenkohl seitdem nie wieder.

Meine Bitte an dich


Nutze diese Verhaltensweisen als Impuls zum Nachdenken bzw. für ein Gespräch:

Mit diesem Blogartikel möchte ich dich ermutigen, solche Handlungsweisen und Handlungsmuster in deiner Kita kritisch zu hinterfragen. Dabei geht es nicht darum, eine KollegIn an den Pranger zu stellen oder jemanden bei der Leitung „zu verpetzen“. Es geht vielmehr darum, dass du ein Klima schaffst, in der die Regel „Es muss probiert werden!“ und die entsprechenden Handlungen der Fachkräfte offen reflektiert werden können – im Sinne einer qualitativen Weiterentwicklung deiner Arbeit in der Kita. 


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Der Sinn und Unsinn vom Probieren bei den Mahlzeiten - So lernen Kinder wirklich neue Lebensmittel kennen

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Wann: Mittwoch, den 23.11.2022, von 18:00 - 20.30 Uhr


Schlagworte

Fachkraft, Grenzen, Kinderschutzgesetz, Mahlzeit, Probieren


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